Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

GENERAL TERMS AND CONDITIONS OF PURCHASE for goods of GREENTECH GmbH

 

Lieferung erfolgt direkt aus Frankreich.
ALLGEMEINE VERKAUFS UND LIEFERBEDINGUNGEN
Allgemeines & Geltungsbereich
1. Die Firma GREENTECH GmbH handelt ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs und
Lieferungsbedingungen; diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen
des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
3. Ein Analysezertifikat liegt der Sendung beim sollte es einmal fehlen berechtigt dies nicht zur Annahmeverweigerung.
Es kann gerne, unter Nennung der Artikelnummer und Auftragnummer elektronisch unter dokumente@greentechgmbh.de angefordert werden.
4. Die Erstellung eines personalisierten Analysezertifikates (zB mit Ihrer Artikel oder Auftragsnummer) ist nicht möglich.
Ein Sicherheitsdatenblatt liegt der Lieferung nicht bei. Es ist Ihnen im Rahmen der Angebotsphase bereits zugegangen.
Darüber hinaus kann es gerne, unter Nennung der Artikelnummer elektronisch unter dokumente@greentechgmbh.de
angefordert werden.
5. Wir bitten um Nennung unserer Artikelnummer bei jeder Bestellung. Geschieht dies nicht, bitten wir Sie, die in der Auftragsbestätigung von uns genannte Artikelnummer intern zu überprüfen. Sollte sie nicht übereinstimmen, so kann der Auftrag binnen 3 Tagen geändert oder storniert werden. (Ausser bei eiligen Fedexbestellungen). Danach sind die vollen Kosten für Lieferung und Versand zu tragen.
6. Bereits angelieferte Ware kann nicht gegen Kostenerstattung zurückgenommen werden.
7. Alle Garantieansprüche beziehen sich auf geschlossene Gebinde.
8. Claim Verification, Zulassung des Rohstoffes im jeweiligen Land, Cites Verantwortung und die der Bestellung
vorausgegangene Eignungsprüfung der von uns gelieferten Produkte liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.

9. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware in die von ihm herzustellenden Produkte einzubauen. Die Verarbeitung des Liefergegenstands wird durch den Käufer vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verbunden, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts des verarbeiteten Liefergegenstands zur neuen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung. Erfolgt die Verarbeitung in einer Weise, dass die neue, vom Käufer hergestellte Sache als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Käufer das anteilige Miteigentum an dieser Sache an den Verkäufer.“

 

 

 

 

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